Mit dem NRW.BANK-Modernisierungsdarlehen finanzierst du die Modernisierung deines selbstgenutzten Eigenheims oder deiner Eigentumswohnung in den ersten fünf Jahren zinsfrei, danach zu 0,5 Prozent. Bis zu 220.000 Euro je Eigenheim sind möglich, und in Einkommensgruppe A werden dir mindestens 25 Prozent des Darlehens erlassen. Der Rechner zeigt dir die monatliche Entlastung im Vergleich zur reinen Bankfinanzierung. Stand August 2026.
Dein Ergebnis
Rechenannahmen und rechtliche Hinweise
Monatliche Raten: anfängliche Annuitäten. NRW.BANK-Förderdarlehen: 0 % Zins in den ersten 5 Jahren (Nr. 4.5.4.1), Tilgung 2 % (Nr. 4.5.4.3), gerechnet auf das um den Tilgungsnachlass verringerte Darlehen. Kosten oberhalb des Höchstbetrags werden als Bankdarlehen zum angegebenen Sollzins ergänzt. Bankrate: Sollzins plus anfängliche Tilgung. Ab Jahr 6 gilt für das Förderdarlehen 0,5 % Zins bis zum Ende der Zweckbindung, zuzüglich Verwaltungskostenbeitrag 0,5 % p.a. (Nr. 10.3).
Förderdarlehen: bis 100 % der anerkannten Bau- und Baunebenkosten, höchstens 220.000 € je Wohnung oder Eigenheim (Nr. 4.5.1). Darlehen unter 5.000 € werden nicht bewilligt.
Tilgungsnachlass: 25 % der anerkannten Darlehenshöhe bei selbstgenutztem Wohneigentum in Einkommensgruppe A (Nr. 4.5.4.2). Zusätzlich Effizienzhaus 85 +5 %, Effizienzhaus 70 +10 %, Effizienzhaus 55 +15 %, Netto-Null +5 %, mineralölfreie Dämmung mit Fassadendämmung +5 % (Nr. 4.5.4.2.1). In Einkommensgruppe B sieht die Richtlinie für selbstgenutztes Wohneigentum keinen Tilgungsnachlass vor.
Einkommensgrenzen: 23.540 € (1 Person), 28.350 € (2 Personen), je weitere haushaltsangehörige Person zusätzlich 6.530 €, je Kind nach § 32 EStG zusätzlich 860 €. Bis zur Grenze gilt Gruppe A, bis 40 % darüber Gruppe B, darüber entfällt die Förderung. Die Grenzen gelten für das anrechenbare Einkommen nach dem Einkommenserlass Wohnen NRW. Dieser Rechner schätzt deine Gruppe aus dem Haushaltsbrutto über die Brutto-Einstufungsbeträge für Arbeitnehmerhaushalte, bei Selbstständigen, Rentnern oder gemischten Haushalten kann die Einordnung abweichen. Die verbindliche Einstufung nimmt allein die Bewilligungsbehörde vor.
Keine Zusage: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach Ermessen im Rahmen verfügbarer Budgets. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden, ein vorzeitiger Beginn führt zum Förderausschluss. Verwertbares Vermögen ist bei Kosten über 30.000 € vorrangig einzusetzen (Schonvermögen nach Nr. 4.3.3), zudem prüft die Behörde die Tragbarkeit der Belastung. Diese Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Finanzierungsberatung. Rechtsstand: FRL öff Wohnen NRW in der ab 03.04.2026 gültigen Fassung.
So funktioniert der Modernisierungs-Förderrechner
Der Rechner vergleicht zwei Wege, eine Modernisierung deines selbstgenutzten Eigenheims oder deiner Eigentumswohnung in NRW zu finanzieren: ein klassisches Bankdarlehen und das Modernisierungsdarlehen der öffentlichen Wohnraumförderung NRW (NRW.BANK). Du gibst die geplanten Kosten, deinen Haushalt und dein Haushaltsbrutto ein. Daraus schätzt der Rechner deine Einkommensgruppe, ermittelt das mögliche Förderdarlehen samt Tilgungsnachlass und stellt die anfänglichen Monatsraten beider Varianten gegenüber.
Das Förderdarlehen deckt bis zu 100 Prozent der anerkannten Bau- und Baunebenkosten ab, höchstens 220.000 Euro je Wohnung oder Eigenheim. Es ist in den ersten fünf Jahren zinsfrei, danach gilt ein Zinssatz von 0,5 Prozent bis zum Ende der Zweckbindung. Getilgt wird mit 2 Prozent jährlich. Liegen deine Kosten über dem Höchstbetrag, rechnet der Rechner den Rest automatisch als Bankdarlehen zu deinem angegebenen Sollzins ein.
Was die NRW.BANK-Modernisierungsförderung konkret bringt
Der größte Hebel ist der Tilgungsnachlass: In Einkommensgruppe A werden dir 25 Prozent des Darlehens erlassen, du zahlst also nur drei Viertel zurück. Erreicht dein Haus nach der Modernisierung einen Effizienzhaus-Standard, steigt der Nachlass weiter: plus 5 Prozent bei Effizienzhaus 85, plus 10 Prozent bei Effizienzhaus 70 und plus 15 Prozent bei Effizienzhaus 55. Auch der Netto-Null-Standard und eine Fassadendämmung ohne mineralölbasierte Dämmstoffe bringen je 5 Prozent zusätzlich. Bei 80.000 Euro Modernisierungskosten sind das schnell 20.000 bis 36.000 Euro, die du nicht zurückzahlen musst.
Gefördert werden unter anderem energetische Maßnahmen wie Dämmung, Fenster und Heizungstausch auf erneuerbare Energien, Photovoltaik mit Speicher zur Eigenversorgung, Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit wie bodengleiche Duschen, sowie die Erweiterung des Eigenheims durch Aus- und Anbau. Nicht förderfähig sind fossile Heizkessel und Klimaanlagen. Wichtig: Der Antrag muss vor Baubeginn bei deiner Bewilligungsbehörde gestellt werden, ein früherer Start führt zum Ausschluss.
Häufige Fragen
Für wen gilt die Modernisierungsförderung?
Für Eigentümerinnen und Eigentümer in ganz NRW, die ihr Eigenheim oder ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen und die Einkommensgrenzen einhalten. Anders als beim Kauf spielt die Kostenkategorie deiner Kommune hier keine Rolle, der Höchstbetrag von 220.000 Euro gilt landesweit.
Warum soll ich mein Brutto und nicht mein anrechenbares Einkommen eingeben?
Weil kaum jemand sein anrechenbares Einkommen kennt. Der Rechner nutzt die Brutto-Einstufungslogik für Arbeitnehmerhaushalte und schätzt daraus deine Einkommensgruppe. Bei Selbstständigen, Rentnern oder gemischten Haushalten kann die Einordnung abweichen, die verbindliche Prüfung übernimmt die Bewilligungsbehörde.
Wie hoch ist die Rate nach den zinsfreien fünf Jahren?
Ab dem sechsten Jahr werden 0,5 Prozent Zinsen plus 0,5 Prozent Verwaltungskostenbeitrag auf das Restkapital fällig. Die Rate steigt dadurch nur moderat, der Rechner zeigt dir den Näherungswert direkt im Ergebnisfenster an.
Kann ich die Förderung mit KfW-Programmen kombinieren?
Grundsätzlich ja. Die Summe aller Fördermittel darf die Gesamtkosten des Vorhabens nicht übersteigen. Welche Kombination am meisten bringt, prüfen wir gern gemeinsam in der kostenlosen Vorprüfung.
Was passiert bei einem Verkauf oder einer Vermietung?
Für die Dauer der Zweckbindung gilt die Pflicht zur Selbstnutzung. Eine Vermietung in dieser Zeit kann zu deutlich schlechteren Konditionen führen. Die Bindung endet vorzeitig, wenn das Darlehen vollständig zurückgezahlt ist.
Du planst stattdessen einen Kauf oder Neubau? Dann nutze unseren Kauf-Förderrechner für die NRW.BANK-Eigentumsförderung.
Über den Autor.
Roman Ostwald ist Geschäftsführer von Klarfinanz24 in Bielefeld und berät unabhängig zu Baufinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und öffentlichen Fördermitteln in Nordrhein-Westfalen. Klarfinanz24, Bremer Str. 3, 33613 Bielefeld, Telefon: +49 521 16394360.