Mit der NRW.BANK-Eigentumsförderung finanzierst du einen Teil deines Kaufs oder Neubaus zu 0,5 Prozent statt zum Marktzins. Je nach Wohnort in NRW liegt das Grunddarlehen in Einkommensgruppe A zwischen 100.000 und 184.000 Euro, plus 24.000 Euro Familienbonus je Kind. Der Rechner zeigt dir die monatliche Entlastung im Vergleich zur reinen Bankfinanzierung. Stand Juli 2026.

Deine Angaben

Aus dem Haushaltsbrutto schätzt der Rechner die Einkommensgruppe anhand der Einstufungsbeträge der NRW.BANK für Arbeitnehmerhaushalte. Für Selbstständige, Rentner oder gemischte Haushalte weicht das ab. Das ist eine Orientierung, keine Einstufung durch die Bewilligungsbehörde.

Dein Ergebnis

Mit NRW-Förderung
pro Monat, anfänglich
Nur Bank – ohne Förderung
pro Monat, anfänglich
Monatliche Ersparnis – durch die Förderung
Kostenkategorie (Wohnort)
Finanzierungsbedarf
Förderdarlehen NRW.BANK (nominal)
davon Tilgungsnachlass geschenkt (10 %)
Restdarlehen über die Bank
Zinsbindung Förderdarlehen
Brutto-Grenze Gruppe A (Orientierung)
Brutto-Grenze Gruppe B (Orientierung)
Rechenannahmen und rechtliche Hinweise

Kaufnebenkosten: Der Rechner ergänzt zum eingegebenen Kaufpreis automatisch 6,5 % Grunderwerbsteuer (Satz in NRW) und 2 % für Notar und Grundbuch. Bei Kauf über einen Makler kommen 3,57 % Maklercourtage hinzu, das entspricht dem in NRW üblichen hälftigen Käuferanteil von 3 % zuzüglich Mehrwertsteuer. Weicht deine tatsächliche Courtage davon ab, verschiebt sich das Ergebnis entsprechend.

Monatliche Raten: anfängliche Annuitäten. NRW.BANK-Förderdarlehen: 0,5 % Sollzins und 1 % anfängliche Tilgung bei Neubau und Ersterwerb, gerechnet auf das um den Tilgungsnachlass verringerte Darlehen. Beim Bestandserwerb sieht die Richtlinie eine Tilgung von 2 % vor, die Förderrate liegt dann entsprechend höher. Kosten, die Förderdarlehen und Eigenkapital übersteigen, werden als Bankdarlehen zum angegebenen Sollzins plus anfänglicher Tilgung ergänzt. Der Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 % pro Jahr ist in der Rate nicht enthalten, für Bewilligungen bis zum Bewilligungsschluss 2026 wird er in den ersten zwei Jahren erlassen.

Förderdarlehen: Grunddarlehen je nach Kostenkategorie der Kommune: in Einkommensgruppe A 100.000 € (K1), 115.000 € (K2), 148.000 € (K3) oder 184.000 € (K4), in Gruppe B 59.000 €, 69.000 €, 88.000 € oder 110.000 €. Familienbonus: 24.000 € je Kind nach § 32 EStG. Zusatzdarlehen, etwa für den Neubaustandard EH40, Barrierefreiheit oder standortbedingte Mehrkosten, sind in diesem Rechner nicht berücksichtigt, dein Förderrahmen kann also höher ausfallen.

Tilgungsnachlass: 10 % auf Grunddarlehen und Familienbonus, einmalig bei Leistungsbeginn abgesetzt. Dieser Teil des Darlehens wird dir geschenkt.

Einkommensgrenzen: 23.540 € (1 Person), 28.350 € (2 Personen), je weitere haushaltsangehörige Person zusätzlich 6.530 €, je Kind nach § 32 EStG zusätzlich 860 €. Bis zur Grenze gilt Gruppe A, bis 40 % darüber Gruppe B, darüber entfällt die Förderung. Die Grenzen gelten für das anrechenbare Einkommen nach dem Einkommenserlass Wohnen NRW. Dieser Rechner schätzt deine Gruppe aus dem Haushaltsbrutto über die Brutto-Einstufungsbeträge für Arbeitnehmerhaushalte, bei Selbstständigen, Rentnern oder gemischten Haushalten kann die Einordnung abweichen. Die verbindliche Einstufung nimmt allein die Bewilligungsbehörde vor.

Keine Zusage: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach Ermessen im Rahmen verfügbarer Budgets. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden, beim Kauf gilt bereits der notarielle Kaufvertrag als Beginn. Zudem sind mindestens 7,5 % der Gesamtkosten als Eigenleistung nachzuweisen und die Behörde prüft die Tragbarkeit der Belastung. Diese Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Finanzierungsberatung. Rechtsstand: FRL öff Wohnen NRW in der ab 03.04.2026 gültigen Fassung.

So funktioniert der Förder-Rechner

Du gibst deinen Wohnort in NRW, Kaufpreis, Eigenkapital, Haushaltsgröße und dein Haushaltsbrutto ein. Aus dem Brutto schätzt der Rechner deine Einkommensgruppe anhand der Einstufungsbeträge der NRW.BANK und rechnet das mögliche Förderdarlehen samt Familienbonus in deine Finanzierung ein. Als Ergebnis siehst du die anfängliche Monatsrate mit Förderung direkt neben der Rate ohne Förderung, dazu deine monatliche Entlastung.

Alle Beträge sind eine Orientierung und keine Zusage. Über die Förderung entscheidet die Bewilligungsbehörde im Rahmen ihres Budgets. Deine konkrete Situation prüfen wir gern in einer kostenlosen Vorprüfung.

Was die NRW.BANK-Förderung konkret bringt

Das Grunddarlehen richtet sich nach der Kostenkategorie deiner Kommune, von K1 bis K4. In Einkommensgruppe A reicht es von 100.000 Euro (K1) bis 184.000 Euro (K4, zum Beispiel Bielefeld, Gütersloh oder Paderborn), in Gruppe B von 59.000 bis 110.000 Euro. Dazu kommen 24.000 Euro Familienbonus je Kind. In Gruppe A wird das Darlehen 30 Jahre mit 0,5 Prozent verzinst, mit einem Tilgungsnachlass von 10 Prozent auf einen Teil der Schuld. In Gruppe B gilt der Zins von 0,5 Prozent für 5 Jahre, danach variabel, ohne Tilgungsnachlass. Stand Juli 2026, Quelle NRW.BANK und Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen NRW 2026.

Wie das Programm im Detail funktioniert, liest du im Beitrag NRW.BANK Eigentumsförderung: Wer bekommt sie, wie viel. Für die allgemeine Frage, wie viel Immobilie machbar ist, nutzt du den Budget-Rechner.

Häufige Fragen

Für welche Orte gilt dieser Rechner?

Für ganz Nordrhein-Westfalen. Du wählst deine Kommune, und der Rechner ordnet ihr automatisch die Kostenkategorie K1 bis K4 zu, die die Förderhöhe bestimmt. Voreingestellt ist Bielefeld. Unser Beratungsschwerpunkt liegt in Bielefeld und Ostwestfalen-Lippe, wir beraten aber in ganz NRW, im Büro oder per Video.

Warum soll ich mein Brutto und nicht mein anrechenbares Einkommen eingeben?

Weil kaum jemand sein anrechenbares Einkommen kennt. Der Rechner nutzt die offiziellen Brutto-Einstufungsbeträge der NRW.BANK für Arbeitnehmerhaushalte und schätzt daraus deine Einkommensgruppe. Bei Selbstständigen, Rentnern oder gemischten Haushalten kann die Einordnung abweichen.

Wie genau ist das Ergebnis?

Es ist eine Orientierung, keine verbindliche Berechnung. Die Förderbeträge und Zinsen sind gegen die NRW.BANK und die Förderrichtlinie geprüft, aber deine tatsächliche Einstufung und Bewilligung nimmt allein die Bewilligungsbehörde vor. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.

Kann ich die Förderung mit einem Bankdarlehen und KfW kombinieren?

Ja. In der Regel deckt das Förderdarlehen nur einen Teil der Kosten, den Rest finanzierst du über die Bank. Genau diese Kombination bildet der Rechner ab. Fällt das Bank-Restdarlehen sehr klein aus, kann das Ergänzungsdarlehen der NRW.BANK eine Alternative sein. Auch die Kombination mit KfW-Programmen ist grundsätzlich zulässig, solange die Summe aller Fördermittel die Gesamtkosten deines Vorhabens nicht übersteigt.

Was ist der Unterschied zwischen Einkommensgruppe A und B?

Gruppe A ist für Haushalte innerhalb der Einkommensgrenze und bietet die stärkeren Konditionen: höheres Darlehen, 30 Jahre Zinsbindung und Tilgungsnachlass. Gruppe B ist für Haushalte bis 40 Prozent über der Grenze, mit geringerem Darlehen, nur 5 Jahren Zinsbindung und ohne Tilgungsnachlass.

Ob die Förderung auf dein Vorhaben passt, klären wir in einer kostenlosen Vorprüfung.

Du möchtest stattdessen dein Eigenheim modernisieren? Dann nutze unseren Modernisierungs-Förderrechner für das NRW.BANK-Modernisierungsdarlehen.


Über den Autor. Roman Ostwald ist Geschäftsführer von Klarfinanz24 in Bielefeld und berät unabhängig zu Baufinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und öffentlichen Fördermitteln in Nordrhein-Westfalen. Klarfinanz24, Bremer Str. 3, 33613 Bielefeld, Telefon: +49 521 16394360.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Finanzierungsberatung. Konditionen und Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Richtlinien und die Prüfung durch die Bewilligungsbehörde. Stand: Juli 2026.