Viele Eigentümer in NRW kennen die Förderung für den Kauf, wissen aber nicht, dass das Land auch die Modernisierung des eigenen Hauses fördert, und zwar zu Konditionen, die keine Bank bietet. Dieser Beitrag zeigt dir, welche Maßnahmen förderfähig sind, wie hoch der Schuldenerlass ausfällt und woran Anträge in der Praxis scheitern.

Wie viel gibt es bei der Eigentumsförderung Modernisierung in NRW

Die Eigentumsförderung Modernisierung der NRW.BANK ist ein Darlehen von bis zu 220.000 Euro je Wohnung oder Eigenheim, das bis zu 100 Prozent der anerkannten Kosten abdeckt. Es ist in den ersten fünf Jahren zinsfrei, danach mit 0,5 Prozent verzinst. In Einkommensgruppe A werden mindestens 25 Prozent der Darlehenssumme erlassen (Stand Juli 2026).

Anders als beim Kauf geht es hier nicht um den Erwerb, sondern um Bestand: Du besitzt bereits ein Eigenheim oder eine selbstgenutzte Eigentumswohnung in Nordrhein-Westfalen und willst sanieren, umbauen oder barrierefrei machen. Rechtsgrundlage ist Nummer 4 der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen NRW, konsolidierte Fassung gültig ab 3. April 2026.

Die allgemeinen Spielregeln, also Einkommensgrenzen, Einkommensgruppen und der Grundsatz „Antrag vor Vorhabenbeginn“, gelten hier genauso wie bei Kauf und Neubau. Sie sind im Leitfaden zur Wohnraumförderung NRW ausführlich beschrieben. Dieser Beitrag konzentriert sich auf das, was nur bei der Modernisierung gilt.

Welche Maßnahmen gefördert werden

Förderfähig sind Bau- und Baunebenkosten von Maßnahmen, die den Gebrauchswert nachhaltig erhöhen, Energie einsparen, das Klima schützen, eine Klimaanpassung bewirken oder durch Um- und Ausbau zusätzlichen Wohnraum schaffen (Nr. 4.4.5). Konkret fallen darunter unter anderem:

Auch Gutachten und Konzepte, etwa ein Energiegutachten, zählen zu den förderfähigen Baunebenkosten. Photovoltaik wird gefördert, allerdings nur über das gesetzlich geforderte Maß hinaus und zur mindestens anteiligen Deckung des Eigenbedarfs, einschließlich Messtechnik und Batteriespeicher (Nr. 4.4.5.1).

Wichtig für die Planung: Reine Instandsetzung ist förderfähig, wenn sie gleichzeitig mit der Modernisierung läuft und nicht den überwiegenden Teil der Gesamtkosten ausmacht. Wer also den Anstrich mitfinanzieren will, muss dafür sorgen, dass die eigentliche Modernisierung kostenmäßig überwiegt.

Was nicht gefördert wird

Diese Liste erspart dir Enttäuschungen im Beratungsgespräch:

Hybride Heizungen sind nur förderfähig, wenn sie einen erheblichen Anteil erneuerbarer Energie enthalten, etwa Heizkessel kombiniert mit Solarthermie oder Wärmepumpe.

Ein Detail, das in der Beratung regelmäßig überrascht: Die Modernisierung eines Badezimmers ist ausschließlich als Beitrag zur Barrierefreiheit förderfähig, und dafür muss ein bodengleicher Duschplatz mit einer Wasserschutzkante von höchstens zwei Zentimetern entstehen. Ohne bodengleiche Dusche ist das Bad auch nicht als sonstige Instandsetzung förderfähig (Nr. 4.4.5.2). Ebenso gilt für Türen und Fenstertüren eine Schwellenhöhe von maximal zwei Zentimetern, und zwar auch dann, wenn die Tür vorrangig aus energetischen Gründen getauscht wird.

Konditionen und Tilgungsnachlass

MerkmalRegelung
Darlehenshöhebis 100 Prozent der Kosten, max. 220.000 Euro je Wohnung
BagatellgrenzeDarlehen unter 5.000 Euro werden nicht bewilligt
Zins Jahr 1 bis 50 Prozent
Zins ab Jahr 60,5 Prozent bis Ende der Zweckbindung
Tilgung2 Prozent jährlich
Verwaltungskostenbeitrag0,5 Prozent p. a. vom Restkapital

Der eigentliche Hebel ist der Tilgungsnachlass, also der Teil des Darlehens, den du nie zurückzahlst. Für selbstnutzende Eigentümer der Einkommensgruppe A sind es 25 Prozent der anerkannten Darlehenshöhe (Nr. 4.5.4.2). Dazu kommen auf Antrag weitere Nachlässe für besondere Qualitäten (Nr. 4.5.4.2.1):

Zusätzliche QualitätNachlass
Effizienzhaus 85 erreicht5 Prozent
Effizienzhaus 70 erreicht10 Prozent
Effizienzhaus 55 erreicht15 Prozent
Netto-Null-Standard bei der Wärmeversorgung5 Prozent
Fassadendämmung ohne mineralölbasierte Dämmstoffe5 Prozent

Sonderfall Barrierefreiheit: Weist jemand im Haushalt eine Schwerbehinderung oder einen Pflegegrad nach, gibt es auf den Darlehensanteil, der auf die individuelle Anpassung entfällt, einen Tilgungsnachlass von 50 Prozent (Nr. 4.5.4.2.2). Für diesen Anteil sind die übrigen Zuschläge dann allerdings ausgeschlossen.

Eine Wohnung kann übrigens mehrfach gefördert werden, bis der Höchstbetrag von 220.000 Euro ausgeschöpft ist (Nr. 4.5.2). Wer heute die Heizung macht und in fünf Jahren das Dach, verliert die Förderung also nicht.

Rechenbeispiel: Sanierung eines Einfamilienhauses

Nimm ein Ehepaar in Einkommensgruppe A, das sein Einfamilienhaus für 120.000 Euro energetisch saniert. Nach der Sanierung erreicht das Haus den Standard Effizienzhaus 70, die Fassade wird mit mineralölfreiem Dämmstoff gedämmt.

PositionBetrag
Förderdarlehen (100 Prozent der Kosten)120.000 Euro
Tilgungsnachlass Basis, 25 Prozent30.000 Euro
Zuschlag Effizienzhaus 70, 10 Prozent12.000 Euro
Zuschlag mineralölfreie Fassadendämmung, 5 Prozent6.000 Euro
Nachlass gesamt, 40 Prozent48.000 Euro
Tatsächlich zurückzuzahlen72.000 Euro

Von 120.000 Euro Kreditsumme bleiben also 72.000 Euro übrig, fünf Jahre zinsfrei und danach zu 0,5 Prozent. Was das gegenüber einem Bankdarlehen bedeutet, hängt vom aktuellen Marktzins ab, deshalb steht hier bewusst keine erfundene Vergleichszahl. Rechne dein Vorhaben mit dem Budget-Rechner durch oder ermittle die mögliche Förderhöhe für deine Kommune im Förder-Rechner NRW.

Roman Ostwald von Klarfinanz24 erklärt den Modernisierungskredit der NRW.BANK zu 0,5 Prozent Mit Klick wird das Video von YouTube geladen. Dabei werden Daten an Google übertragen. Datenschutzhinweise

Video: Roman Ostwald zum Modernisierungsdarlehen der NRW.BANK.

Im Video erklärt Roman Ostwald, Geschäftsführer von Klarfinanz24, warum viele Hauseigentümer von diesem Programm nie erfahren, welche Maßnahmen tatsächlich förderfähig sind und an welcher Stelle Anträge in der Praxis scheitern.

Häufige Fehler aus der Beratungspraxis

Der Baubeginn kommt vor dem Antrag. Bei der Modernisierung gilt der Baubeginn als Vorhabenbeginn (Nr. 1.5). Wer den Handwerker schon auf dem Dach hat und dann an die Förderung denkt, ist raus. Verträge abschließen darf man vorher, mit den Arbeiten anfangen nicht.

Das Vermögen wird übersehen. Bei Gesamtkosten über 30.000 Euro musst du verwertbares Vermögen vorrangig einsetzen (Nr. 4.3.3). Unberücksichtigt bleiben 40.000 Euro bei einem Einpersonenhaushalt, 55.000 Euro bei zwei Personen und je weitere Person 15.000 Euro. Wer knapp darüber liegt, sollte das vor dem Antrag durchrechnen.

Das Bad wird ohne bodengleiche Dusche geplant. Siehe oben: Ohne sie fällt die komplette Badmodernisierung aus der Förderung, auch der Instandsetzungsanteil.

Die 24 Monate werden unterschätzt. Geförderte Maßnahmen müssen innerhalb von 24 Monaten nach der Förderzusage fertig sein (Nr. 10.6.3). Eine Verlängerung ist möglich, aber nur wenn du die Verzögerung nicht zu vertreten hast. Bei angespannter Handwerkerlage ist das ein realistisches Risiko, das in die Zeitplanung gehört.

Es wird mit voller Auszahlung gerechnet. Ausgezahlt wird in vier Raten: 20 Prozent nach Vorlage der Unterlagen, 30 Prozent bei Maßnahmenbeginn, 30 Prozent bei Fertigstellung und 20 Prozent erst nach Prüfung des Kostennachweises (Nr. 10.4.3). Die letzten 20 Prozent kommen also spät, das muss die Liquiditätsplanung aushalten.

Zwei Erleichterungen, die wenig bekannt sind

Bei der Modernisierung ist keine Eigenleistung erforderlich (Nr. 1.7.2). Anders als beim Kauf, wo mindestens 7,5 Prozent der Gesamtkosten aus eigenen Mitteln kommen müssen, kann das Vorhaben hier vollständig über das Förderdarlehen laufen.

Und: Bleibt das Darlehen bei höchstens 30.000 Euro und bestehen keine weiteren Verpflichtungen gegenüber der NRW.BANK, kann auf die Eintragung einer Hypothek verzichtet werden (Nr. 10.8.2.2). Das spart Notar- und Grundbuchkosten und macht kleinere Vorhaben deutlich unkomplizierter.

Häufige Fragen

Muss ich das Haus selbst bewohnen?

Ja. Die Zweckbindung verlangt die Selbstnutzung für die Dauer der Zinsbindung, sie beginnt mit Fertigstellung der geförderten Maßnahmen (Nr. 4.3). Steht das Objekt leer oder wird es vermietet, wird das Darlehen für diesen Zeitraum mit 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst. Für eine untergeordnete Einliegerwohnung gilt die Zweckbindung nicht.

Kann ich die Modernisierungsförderung mit KfW-Mitteln kombinieren?

Ja, die gleichzeitige Nutzung anderer Programme ist zulässig, die Summe aller Fördermittel darf die Gesamtkosten aber nicht übersteigen (Nr. 1.7.1). Welche Kombination sich rechnet, hängt vom konkreten Maßnahmenpaket ab und sollte vor der Antragstellung geprüft werden.

Wie klein darf ein Vorhaben sein?

Das Darlehen muss mindestens 5.000 Euro betragen, darunter wird nicht bewilligt (Nr. 4.5.1). Nach oben liegt die Grenze bei 220.000 Euro je Wohnung, ausschöpfbar auch über mehrere Förderungen hinweg.

Wer prüft, ob die Maßnahmen wirklich umgesetzt wurden?

Die Bewilligungsbehörde. Ab anerkannten Gesamtkosten von 30.000 Euro muss sie sich nach der Fertigstellungsanzeige vor Ort davon überzeugen, bei kleineren Vorhaben genügt in der Regel eine Fotodokumentation (Nr. 10.6.3). Wurden Maßnahmen nicht wie bewilligt ausgeführt, wird das Darlehen gekürzt.

Wo stelle ich den Antrag?

Bei der Bewilligungsbehörde, also dem Kreis oder der kreisfreien Stadt, in der die Immobilie liegt, auf dem vorgeschriebenen Vordruck. Nicht direkt bei der NRW.BANK. Der Bewilligungsschlusstermin ist der 30. November des Förderjahres.

Fazit

Die Eigentumsförderung Modernisierung in NRW ist der unauffälligere Teil der Wohnraumförderung und deshalb der, den die meisten Eigentümer übersehen. Fünf Jahre zinsfrei, danach 0,5 Prozent, dazu ein Schuldenerlass, der bei guter energetischer Qualität deutlich über die Basis von 25 Prozent hinausgeht. Entscheidend sind drei Dinge: der Antrag vor dem ersten Handwerkertermin, eine ehrliche Vermögensaufstellung und eine Maßnahmenplanung, die die Detailregeln kennt, etwa bei Bad und Türen. Wenn du wissen willst, ob dein Vorhaben passt, fordere eine kostenlose Vorprüfung an.

Über die Autoren
Peter Starzynski ist Fördermittelspezialist bei Klarfinanz24 in Bielefeld und berät seit 30 Jahren zu öffentlichen Fördermitteln in Nordrhein-Westfalen. Roman Ostwald ist Geschäftsführer von Klarfinanz24 und berät unabhängig zu Baufinanzierungen und Anschlussfinanzierungen. Beratung im Büro in Bielefeld oder per Video.
Telefon: +49 521 16394360

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Finanzierungsberatung. Konditionen, Förderbedingungen und gesetzliche Grundlagen können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Richtlinien und die konkrete Prüfung deines Vorhabens. Stand: Juli 2026.

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